Ein Arbeitshelm wird sehr oft im Berufsleben als nicht sehr sexy und auch unbequem empfunden und daher von Mitarbeitern auch das eine oder andere Mal gemieden oder auch schlichtweg "vergessen".

Dies ist allerdings als grob fahrlässig anzusehen und kann lebensgefährlich sein in manchen Berufsgruppen. Nimmt man beispielsweise die Baubranche dann muss ganz klat gesagt werden das hier ohne Arbeitshelm Lebensgefahr besteht  wegen herunterfallenden Gegenständen.

Die sind auch nicht zu vermeiden denn überall wo gearbeitet wird fallen Späne sagt man und so ist es auch hier, es ist ganz schnell geschehen das ein Werkzeug oder ein Stück Baumaterial jemandem aus der Hand fällt, hier kann ein Arbeitshelm ein Lebensretter sein wenn   er dann getragen wurde. Der Arbeitshelm ist so aufgebaut das er Stöße und Schläge abfängt und dafür sorgt das der Kopf relativ unverletzt bleibt. Allein an diesem Beispiel ist gut zu erkennen wozu ein Arbeithelm taugen kann und auch soll.



Den Arbeitshelm findet man allerdings nicht nur in der Baubranche sondern auch noch in einigen anderen Berufen wieder und überall erfüllt er den gleichen Zweck. Der Arbeitshelm findet seine Verwendung bei der Polizei, bei der Feuerwehr und auch beim Straßenbau. Bei  der Feuerwehr soll der Arbeitshelm nicht nur vor Schlägen und Stößen schützen sondern auch vor extremer Hitze und Kälte. Dies ist bei der Feuerwehr ganz normal denn diese arbeitet nun in sehr extremen Elementen nämlich Feuer und Wasser.

Hier ist der Schutz durch einen speziellen Arbeitshelm nicht weg zu denken. Genaus so ist es auch bei der Polizei, in diesem Berufszweig muss der  Arbeitshelm auch teilweise vor Stich und Schussverletzungen schützen und obliegt daher strengen Qualitätskontrollen  in der Herstellung und einem strengen Auswahlverfahren an Rohmaterialien. Eines gilt aber für alle Bereiche in denen ein Schutzhelm getragen werden muss, er ist auch zu tragen.

Hierfür muss der Arbeitgeber nachhaltig und auch nachvollziehbar sorgen. Der Arbeitshelm gehört zur Arbeitsschutzkleidung und das ist gesetzlich Vorgeschrieben. Hier muss der Arbeitgeber dafür sorgen das dem Arbeitnehmer ein Arbeitshelm zur Verfügung gestellt wird kostenfrei und das Tragen ausdrücklich angewiesen wird und auch nachhaltig kontrolliert wird.

Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Tragen eines Arbeitshelms disziplinarische Maßnahmen einleiten. Nur dann ist er davor bewahrt das ihn die Gesetzgeber teilweise mit empfindlichen Geldbußen strafen. Das Tragen von einem Arbeitshelm ist in diversen Bereichen eine gesetzliche Pflicht und deren Einhaltung wird teilweise sehr streng bewacht. Hier muss jeder Arbeitgeber ein besonderes Augenmerk darauf  legen.

 

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